Das zentrale Stylesheet fehlt. Der Inhalt von dist/srq.css muss in WordPress hinterlegt sein — im Customizer unter „Zusätzliches CSS“ oder als Datei im Theme.
Rechtliches
Lizenzbedingungen
SimReQs Lizenzvereinbarung — die Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) für das SimReQs-Plugin.
SimReQs ist ein Softwareprodukt der IQstruct Engineering GmbH.
ENDNUTZER Lizenzvereinbarung
Gegenstand dieser Vereinbarung
Diese ENDNUTZER-Lizenzvereinbarung („EULA“) ist eine nicht-exklusive, rechtlich bindende Lizenzvereinbarung zwischen einer natürlichen Person oder einer einzelnen juristischen Person („ENDNUTZER“), die eine SimReQs-Softwarelizenz („SOFTWARE“) erwirbt, welche von der IQstruct Engineering GmbH („LIZENZGEBER“) lizenziert wird.
Der ENDNUTZER verwendet diese Software als integrierte und eingebettete Komponente (Plugin) industrieller Simulationen („ANWENDUNG“).
Durch die Installation, das Kopieren, den Zugriff, das Herunterladen oder die sonstige Nutzung der SOFTWARE erklärt sich der ENDNUTZER mit den Bestimmungen dieser EULA einverstanden. Alle Definitionen der Bedingungen gelten auch für diese EULA, sofern der Zusammenhang kein anderes Verständnis erfordert.
Gegenstand dieser EULA ist die Lizenzierung jeglicher SOFTWARE-Produkte des LIZENZGEBERS an den ENDNUTZER. Die SOFTWARE wird lizenziert, nicht verkauft.
Ergänzend gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für die Nutzung der Software gehen diese Lizenzbedingungen vor.
Rechte und Pflichten des ENDNUTZERS
Der ENDNUTZER darf die lizenzierte Software nur für den vorgesehenen Zweck verwenden.
Der LIZENZGEBER gewährt dem ENDNUTZER eine nicht-exklusive, weltweite und zeitlich unbeschränkte Lizenz zur Nutzung der SOFTWARE ausschließlich als integrierte und eingebettete Komponente (Plugin) industrieller Simulationen.
Die Vervielfältigung und Darstellung in verteilten physischen Werbematerialien ist ausschließlich zu Marketingzwecken in Bezug auf die jeweilige ANWENDUNG gestattet. Der ENDNUTZER ist nicht berechtigt, gelieferte kompilierte DLLs zu verändern oder zu dekompilieren (Reverse Engineering), Darüber hinaus darf der ENDNUTZER die SOFTWARE nicht vervielfältigen, übertragen, verbreiten, unterlizenzieren, vermieten, verleihen oder verpachten.
Insbesondere ist es dem ENDNUTZER untersagt, die Kosten für den Erwerb der SOFTWARE zu teilen und Dritten, die sich an diesem Erwerb beteiligt haben, die Nutzung der SOFTWARE zu gestatten.
Dem ENDNUTZER wird eine Einzelplatzlizenz (Single-Seat-Lizenz) gewährt, welche die Installation der SOFTWARE zu Entwicklungszwecken auf maximal zwei Computern erlaubt, wobei die Nutzung der SOFTWARE auf nicht mehr als einem Computer gleichzeitig erlaubt ist.
Der ENDNUTZER hat die Lizenz für die SOFTWARE über den vom LIZENZGEBER bereitgestellten Zahlungsprozess zu bezahlen. Der ENDNUTZER stellt die üblichen Abrechnungs- und Steuerinformationen bereit, wie Name, Rechnungsadresse, Kreditkarteninformationen und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (für EU-Bürger). Umsatzsteuer-Identifikationsnummern können nach Abschluss des Kaufs nicht mehr hinzugefügt oder geändert werden.
Einige Komponenten der SOFTWARE (unabhängig davon, ob sie vom LIZENZGEBER oder von Dritten entwickelt wurden) können zusätzlichen Open-Source-Lizenzen unterliegen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser EULA und einer solchen Open-Source-Lizenz haben die Bestimmungen der Open-Source-Lizenz für die betroffenen Komponenten Vorrang.
Nach Annahme der Lizenzbestellung wird die SOFTWARE zum Download bereitgestellt. Nach Installation einer Kopie der SOFTWARE gemäß dieser EULA darf der ENDNUTZER eine Sicherungskopie ausschließlich zu Backup- oder Archivierungszwecken aufbewahren.
Diese EULA gewährt dem ENDNUTZER keinerlei Rechte an Marken oder Dienstleistungsmarken des LIZENZGEBERS oder dessen anderer Lieferanten.
Rechte und Pflichten des LIZENZGEBERS
Der LIZENZGEBER erbringt Supportleistungen für den ENDNUTZER nur dann, wenn hierzu eine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.
Kündigung
Unbeschadet anderer Rechte kann der LIZENZGEBER diese EULA kündigen, wenn der ENDNUTZER gegen die Bestimmungen dieser EULA oder die Bedingungen verstößt.
Der ENDNUTZER kann seine Lizenz jederzeit kündigen. Für die Kündigung von Zusatzleistungen gelten die dort vereinbarten Bedingungen.
Erstattet der LIZENZGEBER nach eigenem Ermessen oder aufgrund einer Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder einer Behörde die für die SOFTWARE gezahlten Gebühren ganz oder teilweise, endet diese EULA für die betreffende SOFTWARE.
Im Falle der Kündigung dieser EULA enden sämtliche hierin gewährten Lizenzrechte, und der ENDNUTZER hat unverzüglich alle Kopien der SOFTWARE auf jeglichen Datenträgern unter seiner Kontrolle zu vernichten und dies dem LIZENZGEBER schriftlich zu bestätigen.
Upgrades und Support
Als Upgrades gekennzeichnete SOFTWARE ersetzt oder ergänzt die lizenzierte SOFTWARE.
Der LIZENZGEBER kann dem ENDNUTZER nach eigenem Ermessen Upgrades der SOFTWARE ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung stellen.
Ungeachtet dessen hat der ENDNUTZER nur dann Anspruch auf Upgrades, wenn eine entsprechende Upgrade-Vereinbarung abgeschlossen wurde.
Supportleistungen erhält der ENDNUTZER nur, wenn eine Supportvereinbarung mit dem LIZENZGEBER besteht.
Geistiges Eigentum
Die SOFTWARE ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsabkommen sowie durch weitere Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums geschützt.
Alle Rechte, Titel und Ansprüche an der SOFTWARE, den begleitenden gedruckten Materialien und allen Kopien der SOFTWARE liegen beim LIZENZGEBER. Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben vorbehalten. Die Nutzung der SOFTWARE – unabhängig davon, ob sie zulässig verändert wurde oder nicht – ist ausschließlich im Rahmen dieser EULA gestattet.
Haftungsausschluss und Gewährleistung
Der ENDNUTZER versteht ausdrücklich und erklärt sich damit einverstanden, dass die Nutzung der Software ausschließlich auf eigenes Risiko des ENDNUTZERS erfolgt und dass die Software „wie sie ist“ und „wie verfügbar“ ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt wird, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist. Insbesondere übernehmen der LIZENZGEBER, seine Tochtergesellschaften, Holdinggesellschaften und verbundenen Unternehmen sowie dessen Lizenzgeber keinerlei Zusicherungen oder Gewährleistungen gegenüber dem ENDNUTZER dafür, dass
(a) die Nutzung der SOFTWARE durch den ENDNUTZER dessen Anforderungen entspricht,
(b) die Nutzung der SOFTWARE unterbrechungsfrei, rechtzeitig, sicher oder fehlerfrei erfolgt,
(c) sämtliche Informationen, die der ENDNUTZER infolge der Nutzung der SOFTWARE erhält, zutreffend oder zuverlässig sind, oder
(d) Mängel im Betrieb oder in der Funktionalität der dem ENDNUTZER im Rahmen der SOFTWARE zur Verfügung gestellten Software behoben werden.
Die Nutzung jeglicher Software erfolgt nach freiem Ermessen und auf eigenes Risiko des ENDNUTZERS. Der ENDNUTZER trägt die alleinige Verantwortung für sämtliche Schäden an seinem Computersystem oder anderen Geräten sowie für Datenverluste, die aus einer solchen Nutzung resultieren.
Soweit nach geltendem Recht zulässig, schließt der LIZENZGEBER ausdrücklich sämtliche Gewährleistungen, Bedingungen oder Zusicherungen jeglicher Art aus, gleich ob ausdrücklich oder stillschweigend, einschließlich – jedoch nicht beschränkt auf – stillschweigende Gewährleistungen hinsichtlich der Marktgängigkeit, der zufriedenstellenden Qualität, der Eignung für einen bestimmten Zweck sowie der Nichtverletzung von Rechten Dritter, in Bezug auf jegliche Software.
Vorbehaltlich dieses Abschnitts ist die gesamtschuldnerische Haftung des LIZENZGEBERS, seiner Tochtergesellschaften, Holdinggesellschaften und sonstigen verbundenen Unternehmen gegenüber dem ENDNUTZER aus sämtlichen Anspruchsgrundlagen und Haftungstheorien im Rahmen dieser Bedingungen – einschließlich, ohne Einschränkung, der Haftung für direkte oder indirekte Schäden, Verluste oder Verletzungen – auf die Beträge beschränkt, die der ENDNUTZER in den sechs Monaten vor Entstehung des streitgegenständlichen Anspruchs für die Lizenz der SOFTWARE an den LIZENZGEBER gezahlt hat. In keinem Fall haften der LIZENZGEBER oder seine Tochtergesellschaften, Holdinggesellschaften oder sonstigen verbundenen Unternehmen für besondere, zufällige, exemplarische, strafende oder Folgeschäden (einschließlich Datenverlust, Geschäftsverlust, entgangenen Gewinns oder Verlusts der Ausführungsfähigkeit) oder für die Kosten der Beschaffung von Ersatzprodukten, die aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder der Nutzung der vom LIZENZGEBER lizenzierten, heruntergeladenen oder anderweitig bezogenen SOFTWARE entstehen, unabhängig davon, ob die Haftung auf Vertrag, Freistellung, Gewährleistung, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Gefährdungshaftung oder einer anderen Rechtsgrundlage beruht und unabhängig davon, ob der LIZENZGEBER auf die Möglichkeit eines solchen Schadens hingewiesen wurde. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch dann fort und finden Anwendung, wenn sich ein in dieser Vereinbarung vorgesehenes beschränktes Rechtsmittel als wesensmäßig unzureichend erweist.
Nichts in dieser EULA schließt die Haftung des LIZENZGEBERS, seiner Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen aus für
(a) Tod oder Körperverletzung infolge von Fahrlässigkeit,
(b) arglistige Täuschung oder
(c) sonstige Haftungstatbestände, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden können.
Der LIZENZGEBER wird den ENDNUTZER gegen Ansprüche verteidigen, die sich aus der Behauptung ergeben oder damit im Zusammenhang stehen, dass die SOFTWARE Urheberrechte oder Markenrechte Dritter verletzt, sofern und soweit ein solcher Anspruch nicht darauf beruht auf
(a) Änderungen oder Modifikationen der SOFTWARE durch andere Personen als den LIZENZGEBER,
(b) Änderungen oder Modifikationen der SOFTWARE auf Veranlassung des ENDNUTZERS,
(c) einer Kombination oder Einbindung der SOFTWARE mit anderer Software, Medien oder sonstigen Gegenständen oder
(d) einer Verletzung oder Nichterfüllung der Verpflichtungen aus dieser EULA durch den ENDNUTZER.
Um einen Anspruch auf Verteidigung geltend zu machen, muss der ENDNUTZER
(a) den LIZENZGEBER innerhalb von zehn (10) Tagen nach Kenntniserlangung schriftlich über das Bestehen des Anspruchs informieren und
(b) dem LIZENZGEBER das ausschließliche Recht einräumen, die Verteidigung oder den Vergleich des Anspruchs zu führen, wobei der ENDNUTZER das Recht behält, jeden Vergleich zu genehmigen, der ein Schuldeingeständnis oder eine Anerkennung irgendeiner Art durch den ENDNUTZER beinhaltet; eine solche Zustimmung darf nicht unbillig verweigert, an Bedingungen geknüpft oder verzögert werden.
Der ENDNUTZER leistet auf eigene Kosten angemessene Unterstützung bei der Verteidigung des Anspruchs durch den LIZENZGEBER. Ungeachtet dessen ist der ENDNUTZER berechtigt, sich auf eigene Kosten mit einem selbst gewählten Rechtsbeistand an der Verteidigung zu beteiligen.
Wurde ein Anspruch vom LIZENZGEBER verteidigt oder hätte vom LIZENZGEBER verteidigt werden können und endet dieser entweder mit einem rechtskräftigen Urteil oder Beschluss eines zuständigen Gerichts, gegen den kein Rechtsmittel mehr möglich ist, oder mit einem endgültigen, verbindlichen Vergleich, so trägt der LIZENZGEBER die dem ENDNUTZER auferlegten Geldschadensersatzbeträge aus diesem Urteil/Beschluss bzw. die vom ENDNUTZER gemäß dem endgültigen, verbindlichen Vergleich zu zahlenden Beträge, wobei diese Verpflichtung
(a) nur in dem Umfang besteht, der der Rechtsverletzung entspricht, zu deren Verteidigung der LIZENZGEBER verpflichtet ist, und
(b) in jedem Fall den in dieser EULA vorgesehenen Haftungsbeschränkungen unterliegt.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Diese EULA und das Vertragsverhältnis zwischen ENDNUTZER und LIZENZGEBER unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung werden ausschließlich vor deutschen Gerichten verhandelt. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Amtsgericht am Geschäftssitz des LIZENZGEBERS.