Das zentrale Stylesheet fehlt. Der Inhalt von dist/srq.css muss in WordPress hinterlegt sein — im Customizer unter „Zusätzliches CSS“ oder als Datei im Theme.

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Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung nennt den angestrebten Standard, den erreichten Stand und die offenen Punkte. Wenn Sie auf eine Barriere stoßen, schreiben Sie uns.

Entwurf, Prüfung steht aus

Der Abschnitt 4 dieser Erklärung nennt den Stand der Vereinbarkeit. Wir füllen ihn erst aus, wenn die Website tatsächlich geprüft ist.

1. Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website simreqs.de der IQstruct Engineering GmbH.

2. Rechtlicher Rahmen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bindet den elektronischen Geschäftsverkehr an den Abschluss von Verbraucherverträgen. Wir richten unsere Leistungen ausschließlich an Unternehmen; nach unserer Einschätzung greift die Pflicht daher nicht unmittelbar. Wir orientieren uns dennoch am Standard — weil Zugänglichkeit unabhängig von der Rechtspflicht richtig ist und weil Barrierefreiheitsanforderungen unsere Kunden über deren eigene Beschaffungsverträge erreichen können.

[Die B2B-Einordnung ist eine anwaltliche Frage und vor Veröffentlichung zu bestätigen. Eine belastbare Musterformulierung existiert im geprüften Quellenbestand nicht.]

3. Angestrebter Standard

Bezugsrahmen sind EN 301 549 und die WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA. Beim Aufbau der Seiten sind unter anderem umgesetzt:

  • semantische Überschriftenstruktur mit genau einer H1 je Seite;
  • Alternativtexte für alle inhaltlich relevanten Bilder, gekennzeichnet, wo ein Motiv KI-generiert ist;
  • Textalternativen für Diagramme — jede Grafik trägt eine Beschreibung, die ihre Aussage vollständig wiedergibt, nicht nur ihren Titel;
  • sichtbare, programmatisch verknüpfte Formularbeschriftungen statt Platzhaltertext;
  • Bedienelemente, deren Bedeutung nicht allein über Farbe transportiert wird;
  • breite Tabellen in einem eigenen scrollbaren Bereich, sodass die Seite selbst nie waagerecht scrollt;
  • Kontrastwerte nach Vorgabe des Designsystems.

4. Stand der Vereinbarkeit

[Ergebnis der Prüfung eintragen: vollständig, teilweise oder nicht vereinbar — mit Datum und Prüfmethode, etwa Selbstbewertung oder externer Test.]

5. Bekannte Einschränkungen

[Bekannte, noch nicht behobene Barrieren mit geplanter Behebung eintragen.]

Vorrangig zu prüfen sind: die Bedienbarkeit der aufklappbaren Frage-Antwort-Elemente mit Screenreader, das Verhalten der Navigations-Untermenüs bei reiner Tastaturbedienung, die Verständlichkeit der Prozess- und Portfoliografiken über ihre Textalternative allein, sowie die interaktiven Rechner, sobald sie erscheinen.

6. Erstellung dieser Erklärung

[Datum der Erstellung und Methode eintragen. Die Erklärung ist bei wesentlichen Änderungen der Website und mindestens einmal jährlich zu überprüfen.]

7. Barrieren melden

Sie haben eine Barriere gefunden oder brauchen einen Inhalt in zugänglicher Form? Schreiben Sie an vibn@iqs-e.de. Wir antworten innerhalb eines Werktags und nennen einen Termin für die Behebung.

[Benannte Ansprechperson für Barrierefreiheit ergänzen.]

8. Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsstelle wenden. [Zuständige Stelle und Anschrift eintragen.]

9. Barrierefreiheit der ausgelieferten Software

Diese Erklärung betrifft die Website. Für Bedien-, HMI- und Portaloberflächen, die aus unseren Projekten hervorgehen, gilt eine eigene Aussage: Barrierefreiheitsanforderungen können unsere Kunden über ihren eigenen Beschaffungsvertrag erreichen — teils über öffentliche Auftraggeber mit eigenen Pflichten. Welchen Stand die ausgelieferten Oberflächen erfüllen, gehört mit Datum in die technische Dokumentation und nicht in die Rechtsecke.

[Tatsächlicher Stand der ausgelieferten Software — offene Angabe des Auftraggebers.]

Die Angaben in eckigen Klammern stehen noch aus.